Vorrangiges Ziel des Gesetzes war es und sollte es auch heute noch sein, mit der medizinischen Kompetenz-ausweitung der Notfallsanitäter/-innen eine Effizienzsteigerung der rettungsdienstlichen Versorgung zu erreichen. Damit folgte der Bundesgesetzgeber einer  zentralen Empfehlung  des SVR Gesundheit. In seinem Gutachten von 2007, das programmtisch den Titel „Kooperation und Verantwortung - Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ trägt, machte  der SVR  zwecks einer Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Patientenversorgung eine Reihe berufsbezogener Verbesserungsvorschläge. Er befürwortete  eine neue Aufgabenverteilung unter den Gesundheitsfachberufen. Die Bildung von  Teams kooperierender Berufsgruppen, die Leistungen  stets dort erbringen, wo dies mit dem jeweils geringsten Ressourceneinsatz bei zumindest gleichbleibender Versorgungsqualität möglich sei.

Ich konstatiere, dass wir im Fall der Implementierung des neuen Gesundheitsfachberufs Notfallsanitäter heute, nach sechs Jahren Ausbildung und Nachqualifizierung vor dem Scheitern dieses gesundheitsberufspolitischen Paradigmenwechsels für den Rettungsdienst stehen. Meiner Einschätzung nach  ist der  Notfallsanitäter auf bestem Weg ein zwar berufs- und einkommensmäßig aufgewerter, medizinisch aber völlig ineffizienter Beruf zu werden, der weit hinter seinem Potential zurückbleibt.
 
Alles in allem war das NotSanG  ein von mir sehr willkommen geheißenes Gesetz, versehen mit reichlich innovativem Potential für ein neues Miteinander der Berufsgruppen im Gesundheitswesen.

Leider wurden  die letzten sechs Jahre zu einer Zeit der Ernüchterung. Das unselige  Aufeinadertreffen von den eigenen Zweifel verdrängendem Optimismus, massiver Interessenpolitik,  Verantwortung scheuernder  Selbstgenügsamkeit, der Haltungen des Abwartens, der Zurückhaltung und des Desinteresses haben bewirkt,  dass man die Hauptintention des Notfallsanitätetergesetzes heute in der rettungsdienstlichen Wirklichkeit  fast  bis zur  Unwirksamkeit verwässert vorfindet.

Will der Gesetzgeber diese, an seinen gesundheitspolitischen Zielsetzungen gemessene Fehlentwicklung noch aufhalten, bedarf es einer eindeutigen Ansage an die beteiligten Akteure und einer nochmaligen, womöglich sogar gesetzlichen Klarstellung seines  gesundheitspolitischen Willens.

Eine  ausführliche Bestandsaufnahme und Skizzierung  von Wegen aus der gesundheits- und berufpolitischen Sackgasse finden Sie in meiner Expertise „Fünf Jahre Notfallsanitätergesetz“

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